Nachdem die Zahlen an Wohnungseinbrüchen jahrelang rückläufig waren, zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg.
Im Jahr 2022 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit wieder gestiegen – um 21,5 Prozent auf 65.908 Fälle (2021: 54.236 Fälle). Die Einbrecher verursachten dabei einen Schaden von mehr als 280 Millionen Euro.
Als „Wohnungseinbruchdiebstahl“ werden auch Einbruchversuche gewertet. Das bedeutet, dass es der oder die Täter nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung geschafft haben. Ob es beim Versuch bleibt, hängt maßgeblich damit zusammen, wie gut ein Objekt gesichert ist. Immer mehr Menschen sind heute für das Thema Einbruch sensibilisiert und schützen ihr Zuhause mit sinnvollen mechanischen und elektronischen Maßnahmen. Das ist auch sehr wichtig, denn die ist mit nur 16,1 Prozent nach wie vor relativ niedrig. Neben der Sicherungstechnik spielt aber auch das Verhalten eine große Rolle. Dazu zählt insbesondere, kein Fenster offenstehen zu lassen bzw. alle Türen vollständig abzuschließen – selbst wenn man nur kurz die Wohnung oder das Haus verlässt. Darüber hinaus ist es wichtig, Anwesenheit zu simulieren, wenn man nicht zuhause oder gerade im Urlaub ist.
Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 fällt positiv aus
Die Zunahme von Wohnungseinbrüchen und damit verbundenen Diebstählen im Jahr 2022 ist auf das Ende der Corona-Maßnahmen zurückzuführen. 2020 und 2021 waren die Menschen mehr tagsüber zuhause und dadurch ergaben sich weniger Tatgelegenheiten. Zwar befanden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin im Homeoffice, dennoch wurden ein Drittel von den ausgeübten Einbrüchen sogar tagsüber verrichtet. Trotz des massiven Anstiegs von 2021 auf 2022 wurde das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 jedoch nicht erreicht. Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (minus 24,4 Prozent; 2019: 87.145 Fälle) und auch beim Diebstahl in oder aus Dienst-, Büro- und Lagerräumen (minus 23,2 Prozent; 2019: 93.254 Fälle) liegen die Zahlen deutlich unter dem Niveau von 2019.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei
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